Thursday 23. May 2013

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Robert Rebhahn
Robert Rebhahn

Univ.-Prof. Dr. Robert Rebhahn

 

Professor für Arbeitsrecht und Sozialrecht an der Universität Wien.

 

Robert Rebhahn, geboren 1954 in Linz, studierte Rechtswissenschaften und Volkswirtschaftslehre in Wien und Linz und promovierte 1977 in Linz zum Dr.iur. Nach der Tätigkeit als Universitätsassistent für Bürgerliches Recht folgte 1984 die Habilitation an der Universität Linz.

 

1986 wurde Robert Rebhahn AO., später O.Univ.-Prof., für Privatrecht an der Universität Klagenfurt. 1996 wechselte er als Professor für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Sozialrecht an die Humboldt-Universität Berlin.

 

Seit 2003 ist Robert Rebhahn Professor an der Universität Wien und befasst sich vornehmlich mit Arbeits- und Sozialrecht, wobei – neben Fragen des nationalen Rechts – rechtsvergleichende und gemeinschaftsrechtliche Aspekte behandelt werden. Zu den jüngeren Veröffentlichungen zählen Studien zur Finanzierungsverantwortung des Bundes für die Gesetzliche Krankenversicherung (2008), zur Preisregelung bei Arzneimitteln (2006), zum Sozialmodell in der EU (2009), und zur Entwicklung von Welfare in Westeuropa (2009). Ferner hat Robert Rebhahn u.a. ein Buch zur Haftung des Staates für mangelhafte Gefahrenabwehr (1997) sowie Kommentierungen zum Dienstvertrag und zum Werkvertrag verfasst.

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