Hon.-Prof. Dr. Irene Faber

Irene Faber
Hon.-Prof. Dr. Irene Faber
Hofrätin des OGH
Irene Faber wurde 1972 in Istanbul geboren.
Nach der Matura am Akademischen Gymnasium in Salzburg absolvierte sie zunächst eine Grafik-Design Ausbildung an der „Graphischen“ in Wien. Dann studierte sie Rechtswissenschaften an den Universitäten Wien und Paris V sowie Soziologie (erster Studienabschnitt) an der Universität Wien.
Sie war Universitäts-Assistentin bei Univ.-Prof Dr. Nikolaus Benke und Univ.-Prof. Dr. Constanze Fischer-Czermak an der Universität Wien sowie Mitarbeiterin bei o.Univ.-Prof. i.R. Dr. DDr. h.c. Helmut Koziol am European Centre for Tort and Insurance Law (ECTIL), bevor sie die Justiz-Laufbahn einschlug.
Irene Faber begann als Richterin im Evidenzbüro des Obersten Gerichtshofs, wo sie für den Senat 4 (gewerblicher Rechtsschutz, Urheberrecht) und den Senat 16 (Kartellsenat) tätig war. Danach war sie Richterin am Arbeits- und Sozialgericht Wien. Im Jahr 2014 war sie als Mitarbeiterin der Präsidentin des OGH i.R. Hon.-Prof. Dr. Irmgard Griss für die „Hypo Alpe Adria-Untersuchungskommission“ tätig. In der Folge wurde sie Richterin am Oberlandesgericht Wien, wo sie vorwiegend in unternehmensrechtlichen Senaten tätig war.
2018 wurde sie zur Hofrätin des Obersten Gerichtshofs ernannt. Sie ist Mitglied des 6. Senats (Gesellschaftsrecht, Schutz der Ehre, Datenschutz), bis 2023 war sie zudem Mitglied der Senate 10 (Sozialrecht) und 16 (Kartellsenat). Seit 2024 leitet sie den Wissenschaftlichen Dienst (Evidenzbüro) des Obersten Gerichtshofs und die Kooperation des Obersten Gerichtshofs mit den Universitäten.
Irene Faber unterrichtet und prüft Zivilverfahrensrecht an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien. 2025 wurde ihr von der Universität Wien die Honorarprofessur für Zivilverfahrensrecht verliehen.
