Bericht 2016

Sommerdiskurs aus Wirtschaft, Recht und Kultur 2016: Bewegungsräume -Mobilität, Innovation und Ethik der Forschung

3.-5. August 2016 | Strobl/Wolfgangsee

 

 

Mag. Esther Ayasch, Dr. Stefan Wedrac

Der neunte Sommerdiskurs stand unter dem Thema „Bewegungsräume - Mobilität, Innovation und Ethik der Forschung“ und fand vom 3. bis 5. August 2016 am Wolfgangsee statt. Schwerpunkte waren TTIP, die Flüchtlingskrise und das Thema Mobilität in einer sich verändernden Welt.

Am ersten Abend widmete sich nach einführenden Worten von Franz-Stefan Meissel (Direktor der Sommerhochschule der Universität Wien) ein hochkarätiges Podium der Transatlantic Trade and Investment Partnership (TTIP). Moderator Christoph Schreuer in das Thema ein und gab einen Überblick über die Grundproblematik im Umgang mit dem Abkommen. In seinem Vortrag stellte Werner Neudeck von der Diplomatischen Akademie die wesentlichen Positionen der volkswirtschaftlichen Theorie in Bezug auf TTIP vor und kam zum Schluss, dass einerseits wirtschaftliche Vorteile zu erwarten seien, andererseits auf länderspezifischen Präferenzen basierende Regulierungen nicht unterlaufen würden.

Aus der Sicht der Europäischen Kommission betonte Bernhard Schima die Dimensionen des vom TTIP erfassten Handelsvolumens, da die EU und die USA ein Drittel des Welthandels zwischen sich abwickeln. Entgegen den verbreiteten Auffassungen setze die EU-Kommission, soweit dies während laufenden Verhandlungen möglich sei, auf Transparenz und Information setzt und stehe den Anregungen der Zivilgesellschaft gegenüber offen gegenüber. Man habe überdies auch einen Vorschlag für geordnete Gerichtshöfe zum Investitionsschutz unterbreitet.

Einen Überblick über die Geschichte der Handelskonflikte bot anschließend Ursula Kriebaum von der Universität Wien. Sie hob hervor, dass Handelsverträge Sicherheit schaffen und Konflikte verhindern sollen. In diesem Zusammenhang gab es immer schon auch Tribunale zum Zweck des Investitionsschutzes. In der anschließenden Diskussion wurden Themen wie Nahrungsmittelstandards, intra-europäischer Investitionsschutz, Verteilungsprobleme und die Abneigung der Zivilgesellschaft gegen TTIP besprochen.

 

Am nächsten Morgen führte der mit dem Staatspreis für Wissenschaftspublizistik ausgezeichnete Standard-Journalist Klaus Taschwer, der auch die Moderation am Vormittag übernahm, in das Thema „Neue Technologien und Zivilgesellschaft“ ein. Darauf folgte die Key Note  „From Radical Science to Citizen Science: What have we gained? And what have we lost?” von Barbara Prainsack, Professorin für Politikwissenschaften am King‘s College London.  Im ersten Teil ihrer Darstellung widmete sich die Expertin für Global Health primär den ethischen Herausforderungen neuer Technologien, wie etwa genetischen Modifikationen. Dabei sind unter anderem Fragen nach dem Zugang, den systemischen Effekten und rassischer Diskriminierung bzw Diskriminierung nach dem Geschlecht angesprochen.

Ausgehend von Radical Science, einer Strömung der 1970er Jahre, deren Ziel die Demokratisierung der Wissenschaft war, erläuterte sie die Entstehung von Citizen Science, deren Grundstein die Selbstorganisation von ALS-PatientInnen war, die durch Selbstbeobachtung und Notierung der Daten wissenschaftliche Methoden anwandten.
„Laienwissenschafter“ erledigen verschiedene Aufgaben, primär das Sammeln von Daten (etwa durch Ausfüllen von Fragebögen), aber auch beim Analysieren und Interpretieren von Daten (Erkennen von Galaxien, Entziffern händischer Wetteraufzeichnungen) können Citizen Scientists partizipieren. Einen weiteren wichtigen Punkt stellt Crowdfunding dar: viele wissenschaftliche Projekte, die nicht von Staat oder kommerziellen Unternehmen finanziert werden, können durch private Initiativen von Bürgern an Mittel gelangen.<br/> In der anschließenden Diskussion wurden etwa die Qualitätskontrolle bei Citizen Science-Projekten, die Risiken genmanipulierter Nahrung aber auch die Frage nach Aufwandsentschädigungen von Datensammlern behandelt.

Nach dem Vortrag von Professor Prainsack gab es für die Teilnehmer die Möglichkeit, an einem von sechs Workshops teilzunehmen, in denen in kleiner Runde eines der folgenden Themen besprochen wurde: „Ethikfragen der Forschung“ (geleitet von Karoline Resch und Markus Reisner), „Militärwissenschaften und Universität“ (mit René Ségur-Cabanac für die LaVAk und Christian Stadler für die Universität Wien), „Sozialpartnerschaft und Wissenschaft“ (Michaela Windisch-Graetz und Walter Schrammel), „Neutrality of Science“  (Oliver Rathkolb), „Science and Civil Society“ (Barbara Prainsack und Klaus Taschwer) und „The many meanings of Third Mission – Universities and Social Responsibility“ (Michael Stampfer vom WWTF).
Die Ergebnisse der Workshop wurden von Sprechern der Gruppen danach im Plenum präsentiert: Im Workshop „Science and Civil Society“ sprach man über die Vorteile von „Citizen Science“ Projekten wie etwa die Zuwendung zu vernachlässigten Themen, aber auch den Risiken wie der unethischen Nutzung der gewonnenen Daten. In der Themengruppe „Neutrality of Science“ kam man in der Diskussion zum Ergebnis, dass Wissenschaft nie objektiv, sondern stets von mehreren Faktoren beeinflusst wird, schon weil sie notwendigerweise anthropozentrisch sei. Die Debatte zu „Ethikfragen der Forschung“ drehte sich um Regulierungsfragen, Grenzen und Gefahren der Forschung, und die Verantwortung für Fehler bei Anwendung von Systemen mit Künstlicher Intelligenz. Unter dem Titel „Militärwissenschaften und Universität“ kam zur Sprache, in welcher Weise das österreichische Bundesheer in Zusammenarbeit mit der Universität Antworten auf Fragen nach den Zielen und Herausforderungen der Landesverteidigung finden kann. Die Teilnehmer des Workshops „Sozialpartnerschaft und Wissenschaft“ besprachen, dass die österreichischen Sozialpartner einen großen Einfluss auf die Gesetzgebung haben, dabei aber oft sehr wertekonservativ handelten und zu Kompromissen gelangen, welche problematische Gesetze zur Folge haben können. Erst die Rechtsprechung löse dann Konflikte, wenn diese vor Gericht landen. Zu guter Letzt hob der Leiter der Gruppe „The many meanings of Third Mission – Universities and Social Responsibility“ hervor, dass die Universitäten sich in ethische Diskussionen in der Gesellschaft stärker kritisch einbringen sollten.

 

Nach dem Mittagessen folgte die spannende Podiumsdiskussion zum Thema „Flüchtlingskrise und Politik“, die von der Standard-Chefredakteurin und Co-Herausgeberin Alexandra Föderl-Schmid geleitet wurde. Den Anfang machte der Vize-Rektor der Universität Wien Heinz Faßmann, der auch als Vorsitzender des Expertenrates für Integration des Bundesministeriums für Inneres fungiert, mit der kritischen Frage: Ist alles Krise, was als Krise bezeichnet wird? Nachdem Fassmann die Teilnehmer mit Daten und Fakten versorgt hatte, sprach er über die Schwierigkeiten, die aufgrund des schnellen Bevölkerungszuwachses entstehen,  über die Motivation der Asylwerber, möglichst schnell zu arbeiten, und über die Ernüchterung, die aufgrund großer praktischer Hürden schnell eintrete. Zudem versuchte er die Bildungssituation sowie Religion und traditionelles Verständnis der Asylwerber darzustellen. Seine Kritik galt dem österreichischen Asylsystem, das als „Schönwettersystem“ bei hohen Antragszahlen nicht gut funktioniere.

Der zweite Redner, Robert Rebhahn, Professor für Arbeits- und Sozialrecht der Universität Wien sprach die entstehende Kluft in der europäischen Gesellschaft an, und stellte rechtliche Fragestellungen in den Vordergrund seines Statements. Dabei stellte er auch die Frage, ob es die Aufgabe des Rechtes sei, bestehende Unterschiede aufrecht zu erhalten? Er sprach darüber, dass eine Gleichbehandlung von Flüchtlingen mit Staatsbürgern in der Genfer Flüchtlingskonvention normiert sei, auch das EU-Recht verlange – zumindest bezüglich Kernleistungen – in diesem Fall eine Gleichbehandlung. Unter bestimmten Voraussetzungen könnten Leistungen aber eventuell für die Zukunft beschränkt werden.

Der Rechtsphilosoph Alexander Somek führte an, dass Diskussionen über Flüchtlinge meist Diskussionen über Risiken seien und stellte verschiedene Lehren zur Risikoeinschätzung von Personen vor. Er wies darauf hin, dass Personen, die ihre Lebensideale als durch Risiken gefährdet ansehen, dazu neigen, die Risiken zu verteufeln. Politische Lösungen könnten nur in Form von Kompromissen gefunden werden, man müsse den Menschen mit ihren Sorgen entgegen kommen, auch wenn dies inkonsequent und womöglich moralisch verwerflich ist.

Sein Nachredner, der Experte für Fremden- und Asylrecht der Arbeiterkammer Wien Johannes Peyrl, analysierte die aktuelle politische Lage rund um das Abkommen mit der Türkei und die Aufteilung Schutzsuchender in Europa. Danach widmete er sich  dem Thema Arbeitsmarktzugang für Asylwerber. Er schlug einen Ausbau der gemeinnützigen Arbeit im Zusammenhang mit einer Unfallversicherung für Asylwerber vor, eventuell auch in Kombination mit Ausbildungsmöglichkeiten, sodass die Zeit des Verfahrens produktiv genützt werden könne.

Margit Kreuzhuber, die Intergrationsbeauftragte der Wirtschaftskammer Österreich, zeigte auf, dass eine bessere Verteilung der Asylwerbern und Schutzberechtigten notwendig sei. Zwei Drittel von ihnen seien in Wien aufhältig, viele Betriebe in den westlichen Bundesländern hätten hingegen Probleme, offene Lehrstellen zu besetzen. Außerdem dauere es immer etwas, bis die Personen, denen Asyl gewährt worden war, dem AMS zur Verfügung stehen würden.

Einen höchst aktuellen Überblick über die gegenwärtige Berichterstattung lieferte der Medienexperte Kaltenbrunner, der anhand von Internetzeitungen die Emotionalisierung der Ereignisse rund um die Flüchtlinge aufzeigte. Er forderte nicht nur mehr Neutralität im Journalismus, sondern auch verstärkte Bildung der Bevölkerung, was Umgang mit Medien betrifft.

Diskussionsleiterin Föderl-Schmid warf anschließend die Frage auf, wann man Asylsuchenden Zugang zum Arbeitsmarkt gewähren sollte. Rebhahn sprach sich für einen schnellen Zugang aus, sofern der Betroffene aus einem Land mit hoher Anerkennungsquote komme, Kreuzhuber ergänzte, man solle dies nach Personengruppen diskutieren und Peyrl referierte die gegenwärtige gesetzliche Situation. Eingegangen wurde noch auf die Rolle von Boulevardmedien sowie auf die Rolle von Werturteilen auf die Sicht der Flüchtlingssituation. Weitere Themen, welche in der Diskussion angeschnitten wurden, waren die selektive Berichterstattung von Fakten durch Meiden, die Ungleichbehandlung von Flüchtlingen im Gegensatz zu anderen Migranten und die Problematik, dass die europäischen Werte der freien Gesellschaft sowohl von einigen Flüchtlingen als auch von Teilen der einheimischen Bevölkerung in Frage gestellt werden.

In der Schlussrunde stellte Prof. Faßmann klar, dass Werte nicht an der Grenze abgelegt würden, dass eine Arbeitsmarktintegration aber essentiell sei, damit es in der Bevölkerung nicht zu der Ansicht komme, „wir“ würden für „die anderen“ zahlen. Kaltenbrunner forderte mehr Dialektik ein, Diskussionen müssen auf den Stammtisch übertragen werden und man selbst müsse gegenüber eigenen Ansichten kritisch bleiben. Kreuzhuber erläuterte, dass sie die Beschränkung des Zuzugs auf politischer Ebene wichtig fände, man aber jedenfalls gut abgestimmte Integrationsmaßnahmen brauche. Zuzug ohne Integration könne nicht funktionieren. Peyrl bedauerte, dass bisher wenige Vorschläge der Sozialpartner umgesetzt wurden und führte an, dass Flüchtlinge vor allem aufgrund von Netzwerken, Anerkennung und Sicherheit nach Österreich kämen, nicht nur aufgrund der Sozialleistungen, schließlich hätte auch Großbritannien einen großen Zustrom, trotz restriktiver Regelungen. Rebhahn forderte mehr Differenzierung zwischen Meinung und Fakten in den Medien, eine sorgfältige Verwendung von Begriffen und mehr Ehrlichkeit in der Politik. Somek sprach das Problem sozialer Netzwerke an, die zu härteren Tönen führen, als dies der Fall sei, wenn Personen sich real gegenüberstehen. Außerdem betonte er, dass die Arbeitsmarktöffnung auch zur Vermittlung von Werten wichtig sei, da man diese durch das Leben in einer Gesellschaft erwirbt und nicht durch Kurse.

 

Am Abend des 4. August konnten die Organisatoren zu einem besonderen Konzert laden: In der barocken Kirche von Strobl lauschten die Teilnehmer des Sommerdiskurses Werken von Joseph Haydn, Antonin Dvorak und Wolfgang Amadeus Mozart, aufgeführt von einem Kammer-Ensemble mit Mitgliedern der Wiener Philharmoniker.

 

Der Freitag begann mit einem Vortrag von Yale-Professor Arnulf Grübler, der den Titel „Mobility in the past and in the future under climate change“ trug. Nach einer kurzen Darstellung, wie ungleich Mobilität unter der Weltbevölkerung verteilt ist (bloß 5% der Menschen sind bereits mit einem Flugzeug geflogen, nur ein Drittel der Haushalte hat Zugang zu einem Auto), sprach Grübler über den Zusammenhang von Transport und Kommunikation. Zwar verhält es sich bei der Kommunikation generell ähnlich wie beim Transport, Mobiltelefonie hat sich aber mittlerweile weit verbreitet und der Anteil der Personen, die kein Handy besitzen, beträgt nur mehr 18%. Die Entwicklungen von Infrastruktur für Mobilität und Kommunikation gehen Hand in Hand. In der geschichtlichen Entwicklung lösen verschiedene Systeme einander ab, wie etwa das Automobil innerhalb von wenigen Jahrzehnten die Pferde. Bei Individualmobilität besagt das Modell von Zahavi, dass Menschen ihre Mobilitätsreichweite maximieren wollen, dabei aber an zeitliche und finanzielle Beschränkungen gebunden sind. Bei Waren sei die Tendenz zu beobachten, dass billige Waren langsam, teure hingegen schnell befördert werden. Dabei sei es nicht der Fall, dass der Markt für Mobilität schon gesättigt sei. Zukunftstendenzen wie etwa der Trend zur Urbanisierung und die damit einhergehenden Herausforderungen an die verschiedenen Transportmittel und die Folgen des CO2-Ausstoßes. In einer spannenden Diskussion wurden schließlich Fragen zur Option der Verteuerung des Individualverkehrs und Carsharing angesprochen. Außerdem wurden die Themen wie Biodiesel und neue Technologien in der Mobilität in die Debatte eingebracht.

 

Der zweite Programmpunkt des Freitags widmete sich den Aspekten „Smarte Mobilität – Chancen und Herausforderungen“. Moderator Nikolaus Forgó stellte die Podiumsteilnehmer vor und konfrontierte sie mit einleitenden Fragen. Der Datenschutzbeauftragte der Volkswagen AG, Christoph Alt, skizzierte die Sichtweise seines Konzerns zur Entwicklung der Individualmobilität in der Zukunft. Er stellte die Vorteile von selbstfahrenden Autos (Nutzung der Fahrzeit, Sicherheit) vor, die in drei bis fünf Jahren spruchreif und in etwa zehn Jahren Realität sein dürften und Elektroantriebe haben könnten. Auch würden sich Automobilunternehmen vermehrt mit Software auseinandersetzen müssen, um ganzheitliche Hardware-/Softwareprodukte wie etwa Apple anzubieten. Martin Hoffer, der Chefjurist des ÖAMTC, betonte, dass sich die Autofahrerclubs zu Mobilitätsclubs weiterentwickeln und drei Standbeine haben werden: Man müsse Mobilität ermöglichen und Restriktionen abbauen, Menschen bei Erlangung der Mobilität unterstützen und Strukturen entsprechend anpassen (Stichwort Mobilitätsbörsen). Informationen und Daten, welche von Autos produziert wurden, müssten unter der Kontrolle des Fahrzeugeigentümers bleiben, wobei Interessen des Herstellers natürlich ebenso legitim sein können.

Gerald Gregori, Chef der Post Logistik, wies auf die breite Palette von Mobilitätsnotwendigkeiten in unserer Gesellschaft hin. Die Konzepte wie Smart Cities seien noch nicht breit angekommen, moderne Gesamtkonzepte für Mobilität, die auch die Warenlogistik mitberücksichtigen, seien erforderlich. Die Frage nach der Haftung bei Unfällen von selbstfahrenden Fahrzeugen sei ebenfalls noch nicht geklärt.

Die Rechtswissenschafterin Iris Eisenberger von der Universität für Bodenkultur Wien sah Aufholbedarf bei der juristischen Diskussion und verwies beispielsweise auf die zukünftigen, selbstlernenden Fahrzeuge und die Diskurse, welche davon ausgelöst werden.

Ergänzend wies Alt darauf hin, dass Massenhersteller wie VW regulatorische und sicherheitstechnische Klarheit brauchten. Arnulf Grübler, gefragt nach der Rolle der rechtlichen Normen in der Betrachtung der Mobilität, zeigte auf, dass Regulierungen in der Geschichte erst spät kommen und dass es bei Fahrzeugdaten oft um Nutzerverhaltensdaten handle und dies rechtspolitisch höchst sensibel sei. In der anschließenden Diskussion wurden Fragen der Entwicklungsgeschwindigkeit von Elektroautos, der Sicherheit von autonomen Fahrzeugen vor Hackerangriffen, und der Sinnhaftigkeit von menschlichen Eingriffsmöglichkeiten und den Mobilitätsentwicklungen generell behandelt.

 

Als letzten kulturwissenschaftlichen Programmpunkt stellte Daniel Uchtmann, der als Kunsthistoriker am Kunsthistorischen Museum arbeitet, das Selbstportrait des Parmigianino, welches er in Kopie mitbrachte, vor. Nach einer Erläuterung der Künstlermobilität seit der Renaissance anhand von Bildern bekannter Künstler, trug er aus dem Leben des „Parmigianino“, „des Jungen aus Parma“, vor. Sein Selbstportrait malte dieser zur Bewerbung als Hofkünstler bei Papst Klemens im Rom. Bei dem Bild handelt es ich um ein beeindruckendes Beispiel für ein manieristisches Werk, eine Unterart des Renaissancestils, der sich - nachdem in der Hochrenaissance schon sämtliche Ziele  dieser Epoche etwa durch Da Vinci und Rafael erreicht waren – durch Eleganz in Kombination mit Künstlichkeit auszeichnet.

 

Abgeschlossen wurde der Sommerdiskurs mit einer Bootsfahrt von Strobl über den malerischen Wolfgangsee nach St. Wolfgang. Dort konnte der Austausch zwischen den Teilnehmern bei einem Abendessen im „Weißen Rössl“ in gelockerter Atmosphäre fortgesetzt werden.